Beitrag vom 10.11.2021

Sportpass erhältlich

Saison 2021/2022

Ab sofort kann für Kinder (6-15 Jahre) und Jugendliche (16-18 Jahre) in den Gemeindeämtern der Regionsgemeinden Gallzein, Pill, Schwaz, Stans, Terfens, Vomp und Weerberg wieder der „Sportpass der Region Schwaz“ erworben werden.

Der Sportpass bietet sportliches Vergnügen das ganze Jahr über und das zum günstigen Preis.
Es sind zwei Varianten erhältlich: mit und ohne Skilift.
Im Sommer können die Bäder der teilnehmenden Gemeinden mit dem Sportpass besucht werden.
Auch die Kunsteislaufbahn der Silberstadt ist mit dabei beim Sportpass der Region Schwaz.

Ziel des Sportpasses der teilnehmenden Regionsgemeinden ist es, den Kindern und Jugendlichen ganzjährig ein interessantes und preisgünstiges Sportangebot zur Verfügung zu stellen und damit Sport und Bewegung in diesen Altersgruppen besonders zu fördern.

Die Gemeinden bezahlen dabei jeweils einen Teil der Kosten.
In Schwaz gibt es zusätzlich wieder eine Zusatzförderung für Mehrkindfamilien.

ZWEI VARIANTEN

Gültig für die Saison 2021/22.

Variante A (mit Schiliften): Kinder € 149.- | Jugendliche (auch Lehrlinge) € 199.-

Beinhaltet: 

  • Kellerjochbahn Schwaz (Kinder Wintersaison und Sommersaison; Jugend nur Winter)
  • Schilift Stans
  • Schwannerlift Weerberg
  • Hüttegglift Weerberg
  • Kunsteisbahnen Schwaz und Vomp
  • Schwimmbäder Schwaz und Stans
  • Badesee Weißlahn Terfens
  • Regiobusse im Freizeitverkehr

Variante B (ohne Schilifte): Kinder € 50.- | Jugendliche € 80.-

Beinhaltet:

  • Kunsteisbahnen Schwaz und Vomp
  • Schwimmbäder Schwaz und Stans
  • Badesee Weißlahn Terfens
  • Regiobusse im Freizeitverkehr

Kinder = Jahrgänge 2006 bis 2015
Jugendliche = Jahrgänge 2003 bis 2005

VERKAUF

Erhältlich ist der Sportpass in allen teilnehmenden Gemeinden: Gallzein, Pill, Schwaz, Stans, Terfens, Vomp und Weerberg.
In Schwaz ist der Sportpass im Rathaus in der Info im Erdgeschoss erhältlich. Tel.: 05242/6960-100.

Mitzubringen bzw. anzugeben sind: 

  • 1 aktuelles Porträtfoto (2,5 x 3,5 cm)
  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum

Der Sportpass ist nicht übertragbar und bei Verlangen vorzuweisen. Es gelten die Betriebsvorschriften der Leistungsträger (Badeordnung, Beförderungsrichtlinien Schilifte, Busse etc.).

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